AGB
Anschrift:
Kiel & Co. GmbH
Vegesacker Heerstr. 142
D-28757 Bremen
Kontakt:
Tel.: +49 (0)421 69201-0
Fax: +49 (0)421 69201-20
E-Mail: info@kielundco.de
Umsatzsteuer-ID.-Nr.: DE114419268
Steuernummer: Finanzamt Bremen, 60/120/03690
Handelsregister: Amtsgericht Bremen, HRB 11709
Geschäftsführer: Jens Nitsch, Karl- H. Krause
PRÄAMBEL
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Allgemeine Verkaufsbedingungen) stellen die ausschließliche Grundlage für sämtliche Verträge dar, die zwischen der Kiel & Co. GmbH und den in § 2 bezeichneten Kunden - im Folgenden „Kunde“- geschlossen werden.
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Kiel & Co. GmbH und ihren Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
(2) Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt.
(3) Die Kiel & Co. GmbH vertreibt ihre Waren im deutschsprachigen Raum. Weitere Länder, in die geliefert werden kann, sind warenabhängig bzw. bedürfen das Einverständnis des Verbrauchers oder Unternehmers im Hinblick auf die Informationsbroschüren und deutschsprachiger Auftragsbestätigungen, Lieferscheine und Rechnungen.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Kunde kann den Katalog der Kiel & Co. GmbH in gedruckter Form sowie als Online-Katalog auf der Internetseite „www.kielundco.de“ einsehen. Die Produktangaben enthalten dabei keine Preise.
(2) Der Kunde kann sämtliche Produkte aus dem Sortiment der Kiel & Co. GmbH per Telefon, Fax, E-Mail oder anderem vergleichbarem Weg bestellen. Die vom Kunden abgegebene Bestellung ist ein bindendes Angebot.
(3) Die Kiel & Co. GmbH ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Abgabe einer Annahmeerklärung in Form der Zusendung einer Auftragsbestätigung (per Fax, Email oder Post)oder durch Zusendung der bestellten Ware anzunehmen.
§ 3 Warenverfügbarkeit, Lieferung, Produktabbildungen in der Werbung
(1) Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden keine Exemplare des von ihm ausgewählten Produkts verfügbar, so teilt die Kiel & Co. GmbH dem Kunden dies unverzüglich und spätestens in der Auftragsbestätigung mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sieht die Kiel & Co. GmbH von einer Auftragsbestätigung ab, sodass ein Vertrag in diesem Fall nicht zustandekommt.
(2) Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden keine Exemplare des von ihm ausgewählten Produkts verfügbar und wünscht der Kunde eine Bestätigung über den Eingang der Bestellung, so teilt die Kiel & Co. GmbH dem Kunden dies unverzüglich in einer Bestellbestätigung mit. Eine Auftragsbestätigung erfolgt nach Informationserhalt mit näheren Informationen. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sieht die Kiel & Co. GmbH von einer Auftragsbestätigung ab, sodass ein Vertrag in diesem Fall nicht zustandekommt.
(3) Ist das vom Kunden in der Bestellung bezeichnete Produkt nur vorübergehend nicht lieferbar, teilt die Kiel & Co. GmbH dem Kunden dies ebenfalls unverzüglich und spätestens in der Auftragsbestätigung mit. Bei einer Lieferungsverzögerung von mehr als zwei Wochen hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Im Übrigen ist in diesem Fall auch die Kiel & Co. GmbH berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen. Hierbei wird sie bereits geleistete Zahlungen des Kunden unverzüglich erstatten.
(4) Gegenüber einem Kunden, der Unternehmer ist, ist die Kiel & Co. GmbH zu Teillieferungen berechtigt, wenn dies für den Kunden zumutbar ist. Bei Erbringung einer Teillieferung auf Veranlassung der Kiel & Co. GmbH entstehen keine zusätzlichen Versandkosten. Die Versandkosten richten sich insoweit ausschließlich nach § 5.
(5) In der Werbung enthaltene Fotos und Abbildungen der Produkte von Kiel & Co. GmbH geben die jeweiligen Produkte zum Zeitpunkt der Drucklegung bzw. erstmaligen Veröffentlichung der entsprechenden Werbung wieder; spätere technische und sonstige Änderungen behalten wir uns vor, soweit diese Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von Kiel & Co. GmbH für den Kunden zumutbar ist. Die in der Werbung von Kiel & Co. GmbH enthaltenen Fotos und Abbildungen können einzelne Produkte überdies in Sonderausführungen oder mit Zubehör wiedergeben, welche nicht im Preis der Standardausführung inbegriffen sind.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
(1) Die Kiel & Co. GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren(im Folgenden auch „Liefergegenstand“ genannt) bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag mit dem Kunden vor.
(2) Gegenüber einem Kunden, der Unternehmer ist, erstreckt sich dieser Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher uns gegen den Kunden zustehenden Forderungen.Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo, soweit die Kiel & Co. GmbH Forderungen gegenüber dem Kunden in laufende Rechnung bucht (Kontokorrent-Vorbehalt).
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Kiel & Co. GmbH nach angemessener Fristsetzung berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme des Liefergegenstandes durch die Kiel & Co. GmbH liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. In der Pfändung des Liefergegenstandes liegt ebenfalls stets ein Rücktritt vom Vertrag. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde die Kiel & Co. GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit die Kiel & Co. GmbH Klage gem. § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der Kiel & Co. GmbH die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den der Kiel & Co. GmbH entstandenen Ausfall.
(4) Der Kunde ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt der Kiel & Co. GmbH jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Kunde auch nach deren Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der Kiel & Co. GmbH, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich die Kiel & Co. GmbH, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist.In diesem Fall kann die Kiel & Co. GmbH verlangen, dass der Kunde ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
(5) Die Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes durch den Kunden wird stets für die Kiel & Co. GmbH vorgenommen. Wird der Liefergegenstand mit anderen, der Kiel & Co. GmbH nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt die Kiel & Co. GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zurzeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die Vorbehaltsware.
(6) Wird der Liefergegenstand mit anderen, der Kiel & Co. GmbH nicht gehörenden Gegenständen untrennbar verbunden oder vermischt, so erwirbt die Kiel & Co. GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Erfolgte die Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde die Kiel & Co. GmbH anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für die Kiel & Co. GmbH.
(7) Die Kiel & Co. GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Kunden freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 10 % übersteigt.
§ 5 Versandkosten
(1) Zusätzlich zu den angegebenen Preisen berechnen wir für die Lieferung innerhalb Deutschlands pauschal 4,75 EUR pro Bestellung.
§ 6 Zahlungsbedingungen, Verzug, Aufrechnungsverbot
(1) Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Die Kiel & Co. GmbH ist berechtigt, Vorschusszahlungen anzufordern.
(2) Der Kunde kann zwischen den Zahlungsmöglichkeiten „Kauf auf Rechnung“, „Vorauskasse“, „Nachnahme“, „Bankeinzug“ oder „Überweisung“ wählen. Wechsel werden nicht angenommen.
(3) Bei einer Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewährt die Kiel & Co. GmbH dem Kunden 2% Skonto, wenn alle früheren Rechnungen beglichen sind.Zahlungen im Wege der Vorauskasse erfolgen abzüglich 3% Skonto.
(4) Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. Der Kunde, der Unternehmer ist, kommt zudem spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung an die Kiel & Co. GmbH bezahlt. Für einen Verbraucher gilt dies nur, wenn er in der Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung von der Kiel & Co. GmbH besonders darauf hingewiesen worden ist.
(5) Die Kiel & Co. GmbH ist berechtigt, bei Kunden, die Unternehmer sind, trotz anders lautender Bestimmung des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden, hieraus entstandene Kosten und Zinsen nach ihrer Wahl anzurechnen.
(6) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Kunden, die Unternehmer sind, sind zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als deren Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 7 Mängelhaftung, Garantie
(1) Beim Verbrauchsgüterkauf, d.h. beim Abschluss eines Kaufvertrages zwischen der Kiel & Co. GmbH und einem Verbraucher über den Kauf beweglicher Sachen, gelten für die Rechte des Käufers bei Mängeln die gesetzlichen Vorschriften, soweit nichts abweichendes vereinbart ist. Sollte sich der Kaufgegenstand als mangelhaft erweisen, wird die Kiel & Co. GmbH nach Wahl des Käufers entweder den Mangel beseitigen (Nachbesserung) oder, sofern der Kaufgegenstand gegen einen nach Funktion und Wert vergleichbaren Ersatzgegenstand ausgetauscht werden kann, einen solchen Ersatzgegenstand liefern (Nachlieferung). Ein Anspruch auf Nachlieferung besteht nicht, wenn ein Ersatzgegenstand nicht vorrätig und die Kiel & Co. GmbH einen solchen auch nicht bei Dritten beschaffen kann. Ein Ersatzgegenstand ist auch dann nicht vorrätig, wenn sich die Kiel & Co. GmbH vor der Mitteilung des Mangels durch den Käufer verpflichtet hat, ihn an einen Dritten zu veräußern.
(2) Bei Kunden, die Unternehmer sind, gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Rechte des Käufers bei Mängeln, soweit nicht im Nachfolgenden hiervon abweichende Regelungen getroffen werden:
a) Soweit ein von der Kiel & Co. GmbH zu vertretener Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach ordnungsgemäßer Mitteilung durch den Kunden nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung (nach Erfüllung) verpflichtet.
b) Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden oder die Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Kunde nach seiner Wahl eine angemessene Minderung verlangen oder vom Kaufvertrag hinsichtlich der mangelhaften Leistung zurücktreten.
c) Von einem Fehlschlag der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist erst auszugehen, wenn der Kiel & Co. GmbH hinreichend Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, ohne dass der gewünschte Erfolg erzielt wurde, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich ist oder wenn sie von der Kiel & Co. GmbH verweigert oder unzumutbar verzögert wird.
d) Die Rechte des Kunden entfallen, wenn er eine Bearbeitung der Produkte vornimmt oder durch einen Dritten vornehmen lässt, sofern der Kunde nicht nachweisen kann, dass der Mangel nicht durch die durch ihn oder einen entsprechenden Dritten vorgenommene Bearbeitung aufgetreten ist. Gleiches gilt, sofern der Kunde die Produkte für andere als die vertraglich vorgesehenen Zwecke nutzt.
e) Die Verjährungsfrist für Mängelhaftungsansprüche (Gewährleistungsansprüche) beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang.
(3) Eine zusätzliche Garantie besteht bei der durch die Kiel & Co. GmbH gelieferten Ware nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde.
§ 8 Sonderanfertigungen
(1) Sofern der Kunde neben den Produkten auch das Bedrucken der Produkte nach seinen Vorstellungen ordert, bleiben sämtliche von der Kiel & Co. GmbH benötigten und zum Zweck des Druckvorganges hergestellten Werkzeuge und Unterlagen im Eigentum der Kiel & Co. GmbH.
(2) Gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, begründen geringfügige farbliche Abweichungen des Enddruckes vom Kundenwunsch nur dann ein Recht zur Beanstandung, wenn die exakte farbliche Druckausführung im Einzelfall gesondert vereinbart wurde.
(3) Der Kunde bestätigt gegenüber der Kiel & Co. GmbH mit Aufgabe des Druckauftrages, dass er Inhaber aller Rechte ist, die die Vervielfältigung der georderten Druckausführung zulassen.
§ 9 Haftung
(1) Die Kiel & Co. GmbH haftet nicht für fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten (Kardinalpflichten) oder Garantien betreffen oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
(2) Sofern die Kiel & Co. GmbH auch für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist ihre Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Soweit die Haftung der Kiel & Co. GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung von gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen der Kiel & Co. GmbH, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(4) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
(5) Die Kiel & Co. GmbH übernimmt keine Haftung für die Funktionsfähigkeit von Datennetzen, Servern oder Datenleitungen zu ihrem Rechenzentrum und die ständige Verfügbarkeit des Online-Katalogs.
§ 10 Hinweise zur Datenverarbeitung
(1) Die Kiel & Co. GmbH erhebt und verwendet im Rahmen der Abwicklung von Verträgen personenbezogene Daten des Kunden. Sie beachtet dabei insbesondere die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und Telemediengesetzes.
(2) Die Kiel & Co. GmbH wird personenbezogene Daten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telemedien erforderlich ist. Die Verarbeitung und Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgen nur, soweit dies zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zwischen der Kiel & Co. GmbH und dem Kunden notwendig ist.
Cookies
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§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Auf Verträge zwischen der Kiel & Co. GmbH und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
(2) Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
(3) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Beteiligten Bremen.
(4) Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die wirtschaftlich und rechtlich dem am nächsten kommt, was die Parteien mit der ursprünglichen Regelung beabsichtigt haben. Dies gilt auch für etwaige Vertragslücken. § 139 BGB ist ausgeschlossen.
Stand: Mai 2021